Versicherungsbeiträge auf
der Umlagenabrechnung
Was ist hier eigentlich versichert?
Als Mieter erhalten Sie von Ihrem Vermieter jedes Jahr Ihre Umlagenabrechnung – die wir hier vor kurzem ausführlich erläutert haben. Darin enthalten sind auch Beiträge zur „Versicherung“ – doch was ist darin enthalten?
In der Umlagenabrechnung werden die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung auf die jeweiligen Mieter umgelegt. Die Wohngebäudeversicherung beinhaltet alle Schäden am Haus, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel (Elementarschäden) entstanden sind. Ebenso sind die Mieter der Wohnbau GmbH Weilheim i. OB bei Glasschäden und Leitungsverstopfung versichert. Versichert ist alles, was das Gebäude betrifft, also Fassade, Fenster, Türen, Böden – alles Festverbaute.
NICHT versichert sind alle Dinge, die dem Mieter gehören z. B. Möbel, die durch einen Wasserschaden zerstört wurden. Schäden dieser Art muss der Mieter über eine eigene Hausratversicherung regulieren. Wenn ein Mieter keine Hausratversicherung hat, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Zum Thema Versicherung gilt: Wir denken, dass eine Hausratversicherung generell sinnvoll ist und empfehlen allen Mietern die Abklärung mit ihren jeweiligen Versicherungsmaklern.