Stiftet die jährliche Umlagenabrechnung auch bei Ihnen immer wieder Verwirrung?
Die Umlagenabrechnung (früher: Betriebskostenabrechnung), die jedes Jahr vom Vermieter für alle Mieter zu erstellen ist, ruft immer wieder Unstimmigkeiten und Diskussionen zwischen den Parteien hervor.
Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären die 4 Schritte ganz detailliert, wie und wann die Verrechnung der tatsächlichen Kosten des Vermieters für den Betrieb eines Hauses vorgenommen wird.
Die Abrechnung umfasst folgende 4 Schritte:
- Erfassung aller Gesamtkosten
- Berechnung des Anteils der jeweiligen Mietpartei
- Abzug etwaiger Vorauszahlungen
- Mitteilung des Abrechnungsergebnisses
Klicken Sie hier und erfahren Sie in unserer neuen Mieterservice-Rubrik „Umlagenabrechnung“ anhand einer Beispielabrechnung, welche Punkte im Dokument aufgeführt sind und wie sich diese berechnen. Alle Sachverhalte sind detailliert beschrieben, so dass unterschiedliche Fälle ganz leicht nachvollzogen werden können.
Beispielsweise erfahren Sie auch, wie sich die Kosten für Kabel-TV nach dem Verteilerschlüssel „Wohneinheiten“ auf die einzelnen Mieter verteilen.
Sollten bei der nächsten Umlagenabrechnung Fragen auftauchen, nutzen Sie bitte unsere Aufschlüsselung in der neuen Rubrik. Für darüberhinausgehende Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen und wir helfen Ihnen natürlich gerne weiter.