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Wohnungssuche

Fair und gut wohnen

 

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Wohnen zum fairen Preis

 

Die 5 Schritte zu einer Wohnung bei der Wohnbau Weilheim

Wir verwalten alle unsere Wohnungen selbst, arbeiten aber bei der Vergabe der Wohnungen
(das heißt bei der Auswahl der Mieter) eng mit den jeweiligen Markt-,
Gemeinde- und Stadtverwaltungen zusammen.

 

1. Schritt

Kombibescheid (früher: Wohnberechtigungsschein, WBS)

Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung und beantragen bei der Stelle für Wohnungswesen des Landratsamtes einen sogenannten Kombibescheid.

Mit diesem Bescheid weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, öffentlich geförderte Wohnungen zu beziehen, die entweder nach dem I. Förderweg (klassische Sozialwohnungen) oder Wohnungen, die nach dem neueren EOF-Modell (Stufe 1) gefördert sind. Sie können angeben, für welche Gemeinden der Bescheid gelten soll. Wird der Bescheid erteilt, sind Sie für die entsprechenden Wohnungen in diesen Gemeinden als Wohnungssuchend vorgemerkt.

Darüber hinaus vergeben wir in aller Regel auch die frei finanzierten Wohnungen aus unserem Bestand stets in Zusammenarbeit mit den einzelnen Gemeinde- und Stadtverwaltungen.


2. Schritt

Bewerberliste beim Amt

Sie melden sich bei Ihrer Markt-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder auch beim Landratsamt und lassen sich dort auf einer Bewerberliste eintragen. Sollte eine passende Wohnung für Sie verfügbar werden, so erhalten Sie entsprechend Nachricht von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder dem Landratsamt.

Diese Bewerberlisten werden ausschließlich von den jeweiligen Verwaltungen geführt, wir haben auf die Bewerberlisten keinen Einfluss.


3. Schritt

Wohnungsfreimeldung durch die Wohnbau Weilheim – Bewerbervorschläge durch das Amt

Eine Wohnung in unserem Bestand wird frei.

Diese Wohnung wird nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern wird der jeweiligen Markt-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder auch dem Landratsamt als frei gemeldet.

Die Markt-, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen oder das Landratsamt gleichen die gemeldete Wohnung mit ihren Bewerberlisten ab und schlagen uns mehrere Mieter vor, die für die jeweilige Wohnung passen.

Die entsprechenden Bewerber erhalten dann einen sogenannten Wohnungsvorschlag, also die Nachricht, dass eine passende Wohnung verfügbar wird oder bereits ist.

Ob eine Wohnung für Sie in Frage kommt, hängt an mehreren Faktoren, z.B. an der Zimmeranzahl der Wohnung oder auch der Lage, also ob auch eine Wohnung mit Treppenzugang möglich ist.


4. Schritt

Kennenlerngespräch mit der Wohnbau Weilheim

Wir führen in aller Regel zumindest kurze Kennenlerngespräche mit allen uns vorgeschlagenen Mietern durch. Aus diesen Gesprächen und den eingerichteten Unterlagen ergibt sich ein Bild der vorgeschlagenen Mieter und wir als Vermieter entscheiden dann, wer die freigemeldete Wohnung erhält.

Diesen Mieter schlagen wir der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. dem Landratsamt vor.

Wenn sich alle Stellen einig sind und alle nötigen Unterlagen vorliegen, erhält der jeweilige Bewerber eine sogenannte Benennung.

Dies ist noch nicht der Mietvertrag, aber die behördliche Zusage für die Wohnung, mit der alle Anträge bei entsprechenden Förderstellen gestellt werden können.

Sobald diese Benennung vorliegt, kann auch die derzeitige Wohnung des Benannten gekündigt werden.

Die Bewerber, die nicht zum Zuge kommen, erhalten eine Absage.


5. Schritt

Mietvertrag und Wohnungsübergabe durch die Wohnbau Weilheim

Wir vereinbaren mit dem ausgewählten Mieter einen Termin zur Unterzeichnung des Mietvertrages für die neue Wohnung bei uns und planen die Wohnungsübergabe.

Mit der Übergabe der Wohnung endet der Vergabeprozess.

Wichtige Unterlagen, die Sie für einen Besuch bei uns bereithalten sollten:

– einen aktuellen Kombibescheid (jeweils ein Jahr gültig) oder auch die Bestätigung, dass Sie keinen erhalten

– eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft (diese erhalten Sie in aller Regel mit dem Vorschlagsschreiben)

– das Vorschlagsschreiben der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. des Landratsamtes

– ggf. Einkommensnachweise oder Nachweise der Förderung der Miet- oder Kautionszahlung

– einen gültigen Ausweis/Pass