+49 (0881) 93 83 0
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Notfallnummern

Fair und gut wohnen


Notfallnummern der Wohnbau Weilheim


Wo Gefahr für Leib und Leben droht, wählen Sie bitte die 112.


Bei Notfällen innerhalb unserer Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr
Do von 13:00 bis 16:00 Uhr

wenden Sie sich bitte direkt an uns unter Tel. (0881) 93 83 0 oder senden Sie uns eine E-Mail an mieterservice@wohnbau-weilheim.de.


Sie haben einen Notfall außerhalb der Öffnungszeiten der Wohnbau Weilheim?
Dann wählen Sie Ihren Wohnort und die zugehörige Straße aus:



Wichtiger Hinweis für Sie: 
Die Wohnbau hat mit den genannten Unternehmen eine Notdienstvereinbarung geschlossen.
Sollten Sie eigenmächtig ein anderes Unternehmen beauftragen, welches von der Wohnbau Weilheim
nicht für den Notdienst vorgesehen ist, werden die Kosten nicht erstattet.
Notfälle sind zum Beispiel der Ausfall der Aufzugsanlage, der Heizung oder ein Gas- oder Wasserschaden.
Wir bitten Sie, die Notfälle mit genauen Angaben über Ort, Umfang und Schaden bei der betreffenden Stelle zu melden.


Weitere Erläuterungen zu Notfällen:

1. Definition Notfall

Ein Notfall liegt vor, wenn außerhalb unserer Öffnungszeiten eine dringende und absolut unaufschiebbare Reparatur
an der Mietsache erforderlich ist:

Elektrik:

o Ausfall der Elektrik in der gesamten Wohnung
o Ausfall der Elektrik im gesamten Haus oder in der Tiefgarage
o Ausfall von elektrischen Boilern oder Heizgeräten, soweit vom Vermieter gestellt
o Ausfall von elektrisch betriebenen Toren der Tiefgarage
o Ausfall bzw. Fehlermeldung der Rauchwarnmelder

Heizung-Sanitär:

o Austritt von Wasser aus Leitungen, Decken, Wänden, Gullys, Ventilen
o Ausfall der Heizung während der Heizperiode von Oktober bis April von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
o Ausfall der Warmwasserversorgung von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Kanalverstopfung:

o Austritt von Wasser aus Toiletten, Abwasserleitungen, Kanälen
o Verstopfung von Leitungen im und am Gebäude

Glaserei:

o Glasbruch an Fenstern oder Türen

Schlüsseldienst:

o Beschädigungen an Schlössern von Türen, die den Zugang zur Mietsache betreffen

2. Anrufe von Mietern außerhalb der unter 1. genannten Definitionen

Sämtliche Meldungen, die Sachverhalte betreffen, die nicht unter 1. aufgeführt sind oder in unsere Öffnungszeiten fallen, müssen die Handwerkerfirmen ablehnen. Wir bitten Sie um Verständnis und entsprechende Mängelmeldungen zu unseren Öffnungszeiten.

3. Unberechtigte Notdienstbeauftragungen

Sollten sich Notdiensteinsätze im Nachhinein als unnötig oder unverhältnismäßig herausstellen, müssen wir die Gesamtkosten des Einsatzes dem Auftraggeber anlasten.