Notfallnummern der Wohnbau Weilheim
Wo Gefahr für Leib und Leben droht, wählen Sie bitte die 112.
Bei Notfällen innerhalb unserer Öffnungszeiten
Mo – Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo – Do von 13:00 bis 16:00 Uhr
wenden Sie sich bitte direkt an uns unter Tel. (0881) 93 83 22.
Sie haben einen Notfall außerhalb der Öffnungszeiten der Wohnbau Weilheim?
Dann wählen Sie Ihren Wohnort und die zugehörige Straße aus:
Wichtiger Hinweis für Sie:
Die Wohnbau hat mit den genannten Unternehmen eine Notdienstvereinbarung geschlossen.
Sollten Sie eigenmächtig ein anderes Unternehmen beauftragen, welches von der Wohnbau Weilheim
nicht für den Notdienst vorgesehen ist, werden die Kosten nicht erstattet.
Notfälle sind zum Beispiel der Ausfall der Aufzugsanlage, der Heizung oder ein Gas- oder Wasserschaden.
Wir bitten Sie, die Notfälle mit genauen Angaben über Ort, Umfang und Schaden bei der betreffenden Stelle zu melden.
Weitere Erläuterungen zu Notfällen:
1. Definition Notfall
Ein Notfall liegt vor, wenn außerhalb unserer Bürozeiten eine dringende und absolut unaufschiebbare Reparatur
an der Mietsache erforderlich ist:
Elektrik:
o Ausfall der Elektrik in der gesamten Wohnung
o Ausfall der Elektrik im gesamten Haus oder in der Tiefgarage
o Ausfall von elektrischen Boilern oder Heizgeräten, soweit vom Vermieter gestellt
o Ausfall von elektrisch betriebenen Toren der Tiefgarage
o Ausfall bzw. Fehlermeldung der Rauchwarnmelder
Heizung-Sanitär:
o Austritt von Wasser aus Leitungen, Decken, Wänden, Gullys, Ventilen
o Ausfall der Heizung während der Heizperiode von Oktober bis April von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
o Ausfall der Warmwasserversorgung von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Kanalverstopfung:
o Austritt von Wasser aus Toiletten, Abwasserleitungen, Kanälen
o Verstopfung von Leitungen im und am Gebäude
Glaserei:
o Glasbruch an Fenstern oder Türen
Schlüsseldienst:
o Beschädigungen an Schlössern von Türen, die den Zugang zur Mietsache betreffen
2. Definition Notdienstzeiten außerhalb der Bürozeiten Wohnbau Weilheim
Montag bis Donnerstag von 16.00 Uhr bis 7.00 Uhr am Folgetag
Freitag von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Samstag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Sonn- und Feiertag von 0.00 Uhr bis 7.00 Uhr am Folgetag
3. Anrufe von Mietern außerhalb der unter 1. und 2. genannten Definitionen
Sämtliche Meldungen, die Sachverhalte betreffen, die nicht unter 1. aufgeführt sind oder nicht unter die gemäß 2. genannten Notdienstzeiten fallen, müssen die Handwerkerfirmen ablehnen. Wir bitten Sie um Verständnis und entsprechende Mängelmeldungen zu unseren Bürozeiten.
4. Unberechtigte Notdienstbeauftragungen
Sollten sich Notdiensteinsätze im Nachhinein als unnötig oder unverhältnismäßig herausstellen, müssen wir die Gesamtkosten des Einsatzes dem Auftraggeber anlasten.